Mich verwirren die Begriffe Antritt und Austritt in diesem Zusammenhang.
Der Treppenantritt ist die Vorderkante der erste Treppenstufe (Auftritt) eines aufgehenden Treppenlaufes
Der Treppenaustritt ist demnach die Vorderkante der letzten (obersten) Treppenstufe eines aufgehenden Treppenlaufes. (DIN 18065 - Gebäudetreppen)
Demnach wäre die Fluchtweglänge bis zum Treppenaustritt zu messen.
Ich meine jedoch, dass sie bis zum Geschossausgang in der Aussenwand gemessen darf, denn dieser ist gleichzusetzen mit dem Zugang zum Treppenraum.
Gruß,
J.Peters