Ich denke auch, dass dies nur vor Ort als Einzelfallbetrachtung beurteilt werden kann.
In einer von mir beurteilten Kirche war ebenfalls eine Empore auf welcher der Kirchenchor regelmäßig singt und bei Veranstaltungen auch Besucher sitzen.
Der Abgang der Empore ging in die Veranstaltungsraum (Gebetsraum) hinein.
Das Dach begann mit seiner Schräge 1,5 m oberhalb Fußboden Empore, endete aber ca. 10 m oberhalb dieses Fußbodens (viel Raum für Rauch).
Es ist kein geschlossener Raum sondern offen mit dem Veranstaltungsraum verbunden, wodurch eine Rauchentwicklung sofort erkannt wird.
Der Bereich um die Treppe herum wurde brandlastfrei gehalten und steht in direkter Verbindung mit 1,2 m breiten Gängen zu Ausgängen.
(Auch ansonsten sind die Brandlasten innerhalb dieses Raumes gering)
Die Entfernung von der Empore bis zum nächsten Ausgang war kleiner 35 m.
Die Nebenräume und das Foyer wurden mit vernetzten Brandmeldern ausgestattet deren Alarm durch einen weiteren Melder auch auf der Empore zu vernehmen war.
Mit diesen Argumenten waren in meinem Fall Behörde, Bauherr, Arcitekt und ich uns einig, dass ein Ausfall dieses einen Rettungsweges unwahrscheinlich ist.
Aber wie gesagt, Einzelfallbetrachtung.
Formell wurde es als Abweichung beantragt mit fehlenden Bedenken zum Brandschutz wegen der oben genannten Argumentation. Dem Antrag wurde dann zugestimmt.
Beste Grüße
Wolfgang Cordier