Hallo "fragender",
in der Normenrihe EN 81 heißt es dazu
"Wände, Fußboden und Dach dürfen nicht aus Werkstoffen bestehen, die durch ihre zu leichte Entflammbarkeit oder durch die durch sie entstehende Art und Menge von Gasen und Rauch gefährlich werden können."
In der TRA 200 wird zum Thema ausgeführt:
"Fahrkorbdecke, Fahrkorbfußboden, Fahrkorbwände und Fahrkorbtüren von Feuerwehraufzügen, einschließlich ihrer Verkleidungen und Beläge, dürfen nur aus nicht brennbaren Stoffen bestehen (DIN 4102 Klasse A)."
Die Betonung liegt hier auf "Feuerwehraufzüge".
Gruß
C. Lammer