§ 92 SBauVO
"Die Bauteile der Dächer müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Die Dachhaut darf aus brennbaren Baustoffen bestehen, wenn sie mit einer mindestens 5 cm dicken Schicht aus mineralischen Baustoffen oder Bauprodukten dauerhaft bedeckt ist. § 90 Absatz 8 Satz 2 gilt entsprechend."
Ich frag mal ganz blöd: Ist die brennbare Dachhaut mit Kies oder Gehwegplatten abgedeckt? Das Gründach ist nämlich kein mineralischer sondern ein organischer "Baustoff"....
M.E. kann die Begrünung den Kies oder die Platten nicht ersetzen. Die VVBauO NRW gilt/galt für die BauO NRW, aber nicht für die entsprechenden Sonderbauverordnungen. Hier ist die Sonderbauverordnung NRW (Teil Hochhäuser) schärfer als die BauO.
Theoretisch sind schon die Vlieslagen und die Drainagen (brennbar) eine Abweichung, da es sich hierbei um brennbare Baustoffe handelt.
P.S. Fachlich hätte ich auch keine Probleme mit dem Gründach, formal ist das ganze aber nicht ganz so einfach.