Hallo Ninni,
das hängt davon ab, welcher Weg beschritten werden soll.
Soll der neue Teil als Anbau betrachtetet werden und der Bestand nach IndBauRl beurteilt worden sein, sehe ich das so, dass die Außenwände nach 5.10 auszuführen sind.
Alternativ könnte der Neubau als eigener Gebäudteil (siehe auch 3.1 IndBauRl)oder als eigenes Gebäude betrachtet werden; dann könnten Sie versuchen, die Beurteilung nach Industiebaurichtlinie nur auf den neuen Gebäudeteil zu beschränken.
Ggf. lohnt es sich auch, die Feuerlöschanlage auf den Neubau auszudehnen.
Für welchen Weg Sie sich entscheiden, hängt auch von den Umständen ab, wie zum Beispiel ggf. gemeinsam genutze Rettungswege, Löschwasserversorgung etc.
Gruß
C. Lammer