Hallo Leute, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auf einige Impulse für eine Lösung hoffe.
Es geht um ein großes Grundstück mit 2 Gebäuden. Das vordere Gebäude wird als Werkstatt für LKW und Trucks genutzt. Das hintere Gebäude ist eine eingeschossige Halle, welche zur Nutzung aktiviert werden soll. Hier ist eine dreigeteilte Nutzung als Lagerhalle (Metallteile), als Seminarraum für bis zu 12 Personen und als Verkaufs- und Büroraum vorgesehen.
Die hintere Halle ist ca. 100m vom öffentlichen Straßenland entfernt.
Nun fordert die Brandenburgische Bauordnung wg. Abstand Gebäude größer 50m prinzipiell ersteinmal eine Feuerwehrzufahrt.
Das Grundstück wird über zwei Zufahrten erschlossen, welche Zwecks der Vermeidung des Diebstahles von auf dem Hof zur Reparatur abgestellten Fremd-LKW über Nacht mit 2 äußert stabilen Schiebetoren verschlossen werden.
Ein FSD Typ 1 mit Hinterlegung nur des Torschlüssels ist auch auch versicherungstechnischen Gesichtspunkten nicht zielführend, da es ja darum geht, den Zugang zum Grundstück zu verhindern. Und ein vom Versicherer geprüftes FSD Typ3 mit BMA möchte ich mir eigentlich ersparen.
Kennt einer einen anderen gangbaren Weg?