Sie sagen, dass ganz findet ohne auslösendes Bauvorhaben statt.
Gilt denn hier kein Bestandschutz?
In einem vergleichbaren Fall in NRW ergab sich ein auslösendes Moment dadurch, dass beim Bau vergessen wurde, die in Stichfuren nach Baurecht vorgeschriebenen Rauchschutztüren einzubauen. Gleichzeitig wurden zum notwendig Flur oberhalb 1,8 m Festverglasungen eingebaut aber ohne Feuerwiderstand (normale Verglasung).
Objekt 2-geschossig (EG+OG)
zentraler Treppenraum mit Ausgang ins Freie
EG 3 Klassen + Hausmeisterbüro
OG 4 Klassen
Stichflurlänge 13 m
Türen zwischen TR und Flur sind RS-Türen.
Es wurde sich auf meinen Vorschlag hin mit der Bauaufsicht darauf verständigt, "flächendeckend" vernetzte Rauchwarnmelder einzubauen und die Türen mit Obertürschließern zu versehen.
Durch die frühe Raucherkennung innerhalb eines Klassenraumes bzw. Hausmeisterbüro sollte gewährleistet sein, dass das Gebäude rechtzeitig genug verlassen werden kann.
Vielleicht wäre das auch eine gangbare Lösung bei Ihnen.
Sicherlich wesentlich günstiger als ein Sicherheitstreppenraum oder Außentreppen.
Durch die Früherkennung vielleicht sogar sicherer, da in der Regel der Flur zu einer Treppe noch nicht verraucht sein wird.
MfG
Wolfgang Cordier