Sehr geehrte Fachleute!
Beim Entwerfen von Gebäuden stolpere ich immer mal wieder über ein Problem, bei dem ich mich etwas unsicher fühle, weil ich dazu keine Aussage in meiner Literatur finde.
Vielleicht können Sie mir ja helfen!?
Nach Art. 34 BayBO sind notwendige Flure gefordert z.B. in einer Büronutzungseinheit mit Zellenbüros über 400m?.
Soweit alles klar.
Aber was passiert, wenn die Büros in einem Gebäude auf, sagen wir, 4 Geschosse übereinander verteilt sind mit jeweils 150m??
Außerdem nehmen wir an, dass alle Büros zu einer Firma gehören.
In jedem Geschoß gibt es natürlich zwei unabhängige Rettungswege über zwei notwendige Treppenhäuser.
Brauche ich jetzt in jedem Geschoß einen notwendigen Flur,
nur, weil die gesamte NE >400m? ist?
Oder entstehen hier quasi in jedem Geschoß Teilnutzungseinheiten unter 400m?, die keinen Flur benötigen?
Allerdings wird hier nicht mit einer Trennwand abgeteilt, wie in Art.34 Abs 1 Nr.4 beschrieben, sondern mit entsprechend feuerwiderstandsfähigen Geschoßdecken.
Wäre nett, wenn Sie mir einen Tip geben könnten!
Vielen Dank im Voraus!