Hallo,
ein Fall, der so vom Baurecht nicht vorgesehen ist.
meiner Meinung nach kann man entweder nach Bauordnung planen, dann müßte das Tragwerk schon F30 sein (Gebäude geringer Höhe)
oder man nimmt die Industriebaurichtlinie, könnte dann "F0" machen, müßte aber für das ´Haus im Haus´ Wärmeabzugsflächen schaffen, wobei das Problem ist, daß Wärmeabzugsflächen eigentlich an die Außenluft gehen sollen...
Hat die bestehende Halle Wärmeabzüge im Dach (ausschmelzbare Dachlichtkuppeln oder RWA)? Dann müßte auch die innere Halle welche bekommen, aber ob das dann so funktioniert und genehmigt würde?
mfG
M. Koeppen