@Franz Schächter:
Sie haben recht, es steht in der InbBauRl nur, dass Rettungswege auch über notw. Flure führen können, aber es steht LEIDER nicht dain, wann man welche benötigt oder wann man drauf verzichten kann.
@ clammer:
Hier muss ich Herrn Vonhof recht geben. Regelungen aus der Bauordnung, für die die IndBauRl keine Erleichterungen oder höhere Anforderungen stellt, sind durchaus relevant, z.B. sind auch notw. Treppen und Treppenräume in der IndBauRl nicht aufgeführt, hier gilt dann automatisch auch Art. 33 der Bauordnung.
@ vonhof
Grundsätzlich sehe ich das wie Sie; es heißt ja schließlich im ersten Satz "Flure, über die Rettungswege führen..." Also werden Flure offenbar nicht direkt verlangt und ich würde es so interpretieren: keine Flure über die Rettungswege führen --> keine notw. Flure erforderlich.
Der Kommentar zur BayBO und der Brandschutzatlas sehen das aber etwas anders - wobei leider nirgends auf die IndBauRl eingegangen wird - , z.B. Kommentar Farmes "Das Erfordernis ergibt sich jedoch im Gegenschluss zu Ausnahme in Satz 2." (wo die Fälle aufgeführt sind, in denen keine notwendigen Flure erforderlich sind) "Es wäre im Ergebnis unverständlich und aus der Sicht der Personenrettung ... unvertretbar, wenn anstelle des notwendigen Flurs mit Brandschutzqualität nach Art. 34 grundsätzlich auch Retttungswege über anders genutzte Räume mit Brandlasten zulässig wären."
Ich habe auch noch nie den Fall gehabt, dass irgendjemand notwendige Flure bei Industriebauten gefordert hat, aber irgendwie fehlt mir die Rechtsgrundlage oder die richtige Interpretation.