nach konkreten Vorgaben der LBO sind Abweichungen im Kenntnisgabeverfahren und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sowie bei verfahrensfreien Vorhaben schriftlich bei der Baurechtsbehörde zu beantragen.
Dies wird so im "normalen" Baugenehmigungsverfahren in der LBO nicht gefordert.
Nach Rücksprache mit dem Bauamt liegt es daran, dass die eingereichten Bauvorlagen in allen Belangen geprüft werden.
Woher will aber die Baurechtsbehörde wissen, was abweichend gebaut werden soll? Rein aus den Angaben der Baubeschreibung; ist wohl kaum möglich.
Wer hat Erfahrungen wie es in den Baurechtsbehörden in BW gehandhabt wird, bzw. wie die Vorgaben tatsächlich sind?
Gruß
Hannes