Liebe Kollegen,
nach MBO wird am Brandwandkopf in GK 4 und GK 5 entweder die Überdachführung der Brandwand oder die Ausbildung "in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 0,50 m auskragenden feuerbeständigen Platte aus nichtbrennbaren Baustoffen" gefordert. Die üblicherweise auch im Brandschutzatlas dargestellte Stahlbetonplatte ist sicherlich ein Lösungsansatz, der diese Anforderungen erfüllt.
Aber: Die Dachfläche soll häufig aus Gründen der Bauphysik und Dauerhaftigkeit durchlaufen. Die in der HBO beschriebene Konstruktion einer auskragenden Betonplatte bringt i.d.R. neben den statischen Problemen erhebliche Wärme- und Schallbrücken mit sich, die anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen widersprechen.
Der Lösungsansatz: Ein gedämmtes, flächiges F90-Element aus Stahlprofilen mit Brandschutzbekleidung, das auf der Brandwand liegt. Nun wird von seiten der Bauaufsicht argumentiert, dass sich das "M-Kriterium" der Brandwand auch auf dieses horizontale Bauteil bezieht. Die M-Anforderung bezieht sich aber nach meiner Kenntnis nur auf das vertikale Bauteil der Wand, da seitlich anschlagende Dachbauteile oder umfallendes Mobiliar die Wand (!) horizontal (!) beanspruchen. Auch die Prüfnorm für das M-Kriterium sieht das nicht anders vor. Für ein auskragendes (Beton-)Bauteil gibt es keinen statischen Berechnungsansatz für die dann vertikal wirkende Last. Ich wüßte also gar nicht, wie ich das statisch nachweisen soll.
Sind die Bedenken der Bauaufsicht gerechtfertigt oder bezieht sich die Formulierung der MBO einfach auf eine Baukonstruktion der 60er Jahre, die überarbeitet werden sollte?
Danke für die Meinungen.