Guten Tag,
unser Kunde hat eine Maisonett Wohnung im Dachgeschoss und Spitzboden. Die 2 Geschosse sind mit einer offener Treppe verbunden und bilden 1 Nutzeinheit. Die Höhe des Spitzbodens beträgt 22,89 m, also Hochhaus. Die Grundfläche im Spitzboden beträgt ca. 35m?.
Der Größe nach, sind im Spitzboden Aufenthaltsräume möglich (vgl. HE-HBO 2.3.3).
Der 1.Rettungsweg führt über die DG Ebene ins Treppenhaus.
Der 2. Rettungsweg soll über eine Außentreppe hergestellt werden.
Gem. §31, HBO ist eine Verbindung von höchstens 2 Geschossen mit einer Grundfläche unter 200m? mit einer Treppe ohne einen Treppenraum zulässig.
Die Hochhaus-Richtlinie Punkt 4.1.1 fordert 2 bauliche Rettungswege.
Unserer Ansicht nach ist eine Verbindung der 2 Geschosse über eine offene Treppe zulässig. Zumindest wird dem im §31 (HBO) und Punkt 4.1.1 (Hochhausrichtlinie) nicht widersprochen.
Können Sie dies bestätigen?
Oder sind an den Spitzboden 2 Treppenräume direkt anzuschließen?
vielen dank