Betr.: Besucherrettung aus einen öffentlich zugänglichem / mehrgeschossigem Gebäude.
Hallo Ninni,
danke für Ihre Antwort.
bei uns gibt es auch den § 55 BauO NRW
und die DIn 18 040-1 usw.
Es wird aber immer nur davon gesprochen, das für behinderte Menschen die öffentlichen Gebäude " barrierefrei erreichbar sein müssen und die behinderten Personen das Gebäude ohne fremde Hilfe nutzen können müssen.
( auch in einer Rettungssituation )
Da in unserem Gebäude für den Gefahrenfall ( Brand, Evakuierung ) kein besonders gesteuerter Aufzug mit eigenem Vorraum vorhanden ist, suche ich nach einer rechtlichabgesicherten Lösung.
Normale Aufzüge gelten nicht als Rettungswege !
Da körperlich behinderte Besucher im Brandfall (Rollstuhlfahrer/Besucher mit Rollatoren ) nicht ohne fremde Hilfe ( z.B. 4.Etage ) das Gebäude verlassen können.
Muss ein Rettungshilfsmittel für behinderte Besucher vorgehalten werden ??
Die Frage nach einem Rettungshilfsmittel hat sich mir gestellt, weil in unserem Hause für einen körperlich behinderten Mitarbeiter ein Evakuierungstuhl ( Escape-Chair ) angeschafft würde.
Oder reicht es wenn die betroffenen Besucher horizontal verschoben werden
und die Feuerwehr davon in Kenntnis gesetzt wird.
Oder hat jemand einen anderen Vorschlag.
Mit freundlichem Gruß
Wilma