Liebe Leute, bleibt doch auf dem Boden, wir arbeiten für die Mitmenschen, n i c h t für die Bürokratie, n i c h t für die Verwaltung. Dass so mancher Quatschkopf Sachen fordert, die keiner braucht, muß uns doch ermuntern, solchen Unfug zurückzuweisen und nicht nach mehr Bürokratie zu schreien.
Also: wie eine F 30 Wand gebaut wird, ist geregelt. In der F 30 Flurwand dürfen Türen sein, das steht im Gesetz (sonst wäre der Flur auch sinnlos). Wie meine Montageanleitungen sagen baue ich jetzt eine Wand und verstärke diese am "Türloch", dass sie hält, wenn einer die Tür zuknallt. Soll vorkommen. Aber schadenfrei bleiben.
Und wenn ich eine dichtschließende Tür, also eine normale Zarge, ein normales Türblatt, im Anschlag eine dreiseitig umlaufende Anschlagdichtung, eingebaut habe, bin ich fertig.
Dann gibt es noch die T 30 (RS) Tür, die früher stets im Zulassungsbescheid stehen hatte, daß man sie nur in einer F 90 Wand einbauen darf. Hat sich gebessert weil die LBOs die T 30 Tür auch in F 30 Wänden fordern (GK 2, 3).
Und so können wir doch fleißig und ordentlich bauen.
So lange mir keiner eine "Limba einfach" als Brandschutztür vorstellt, kommen wir doch voran (heute früh geschehen). mfg Franz Schächer