N e i n - und die Mißachtung ist unter Bußgeld gestellt. GK 4 erfordert Treppenräume und die einzelnen Geschosse sind n i c h t durch den Treppenraum ("Deckenloch") zu verbinden (HBO § 31 und Anlage 1 Abschnitt 7.5). Und wenn etwas passiert ist, greift Strafrecht.
Der Sinn der geschoßweisen Trennung ist, Z e i t zu gewinnen, daß die Feuerwehr aus den über dem Brand liegenden Geschossen Menschen retten kann. Ohne Trennung ist diese Zeit nicht gegeben, weil ein Brand sich sofort nach oben ausbreitet. Ein Treppenraum ist, wenn eine Wohnungseingangstür offen steht (oder fehlt), nach 2 - 3 Minuten dicht verraucht. Der Rauch drückt in die oberste, später auch darunter liegende Wohnungen ein und verdrängt die Atemluft.
Da Rauch in Unmengen entsteht - etwa 30.000 m? aus 1 kg verbranntem Schaumstoff - drückt er in alle Einheiten hinein, die nicht dicht geschlossen sind. Der Gesetzgeber fordert daher, daß die Geschosse durch dichtschließende und selbstschließende Türen von einander getrennt sein müssen. Über die Notwendigkeit einer gewissen Robustheit, der vollwandigen Tür, wurde hier schon ausreichend berichtet.
Innere Treppen, die Geschosse verbinden, sind auf max 2 Geschosse begrenzt (HBO § 28).
Man kann auch Zimmertüren als Barrieren aufbauen, wenn man sie vollwandig, dichtschließend und über Freilauftürschließer im Rauchfall selbstschließend ausbildet. Wenn das Schutzziel, Rettungszeit zu gewinnen, erreicht wird, kann man das über eine Abweichung (§ 63) sich genehmigen lassen.
Mit der Veränderung des Hauses greift s o f o r t die Rauchmelderpflicht. Man kann damit etwa 2/3 aller Toten vermeiden ... mfg Franz Schächer