Zwei aneinandergebaute Gebäude befinden sich auf zwei Grundstücken und sind an der Grundstücksgrenze, durch Brandwände, als Gebäudeabschlusswände, geteilt.
Im EG und 1.OG sind auf jedem Grundstück Gebäudeabschlusswände vorhanden. Im DG ist nur eine Brandwand vorhanden, die um 1,50m versetzt zu den unteren BW sitzt und nun, im Zuge eines bevorstehenden Grundstücksverkaufes, an die richtige Stelle verschoben weerden soll.
Da die ganze Aktion, schon mit nur einer Wand, konstruktiv recht aufwändig wird, würde ich gerne auf eine zweite BW verzichten.
Ist das zulässig ?
J.Peters