eine zweigeschossige Industriehalle ist über alles F 30 oder mehr, also Aufwand. W e n n es sich anbietet, eine Etage in einem Hanggrundstück in den Keller zu legen, ist es schnell zu betonieren und dann einfach und kostengünstig F 90. D a n n kann das "Erdgeschoß" wie ein eingeschossiger IndBau eingestuft werden. Und das ist ein großer (Kosten-) Vorteil.
Jeder Industriebau nach IndBau RL muß von min einer Seite angefahren werden können ("erdgeschossige Erschließung" für das Erdgeschoß).
Bei dem "Hangbauwerk" bedeutet das, KG vom Süden und EG vom Norden ebenerdig anfahrbar. Nur diese Eigenschaft macht das EG zum "erdgeschossigen IndBau". Und nur das macht den Keller zum privilegierten Geschoß, statt Keller zu sein (Einschränkungen).
Natürlich kann man ein "Hanggrundstück" auch schaffen, in dem man ein ebenes Grundstück etwas modelliert: Aushub 1/2 Kellerhöhe, Südseite Auffüllung für die ebene Anfahrt EG, Nordseite Anrampung nach unten für ebene Anfahrt KG.
Jetzt klar ? Eine ebene Zufahrt zu jeder Hallenebene ist auch für Einrichtung und Beliefferung / Abfuhr der Produkte ein Vorteil, nicht nur für die Feuerwehr. mfg Schächer