§ 42 BauO BauO sagt, dass durch Lüftungleitungen Feuer und Rauch nicht in andere Brandabschnitte, Geschosse, Treppenräume und Flure übertragen werden können. Die LüAR sagt das gleiche aus.
Was ist den mit Trennwänden zwischen Nutzeinheiten? Muss ich da keine Brandschutzklappen einbauen? Das würde Ziffer 5.2.1.2 LüAR erklären, aber logisch ist das eigentlich nicht.
Im konkreten Fall geht es um Lüftungsleitungen zwischen Beherbergungsräumen, die feuerhemmend getrennt werden müssen.
Kann jemand weiterhelfen?
Steffi Huber