Ein Feuerwehrgerätehaus in Bayern soll ein Dach aus Holzwerkstoffen erhalten.
Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass die GastellV an Dächer von Mittelgaren keine Anforderungen stellt, solange nicht das Dach gleichzeitig Decke ist und darüber auch Fahrzeuge parken.
Inzwischen bin ich nicht mehr ganz sicher, denn die GastellV scheint zwischen Dächern und Decken nicht zu unterscheiden.
Wer weiss hier Genaues?
Stellt die GastellV Anforderungen an Dächer ?
J.Peters