nach IndBauRL müssen bei Lagerguthöhen über 7,5m automatische Feuerlöschanlagen angeordnet werden.
Reicht in bestimmten Fällen eine Deckensprinklerung, oder müssen Regale bei dieser Höhe (7,5m bis 9,0m)immer mit einer zusätzlichen Regalsprinklerung ausgestattet sein?
Kann dabei ev. auch der Sachversicherer mitreden, wie sind die Vorgaben für eine VdS- Abnahme?
Im voraus schon besten Dank für die Antworten...
Gruß
Hannes