Hallo,
ich bin bauvorlageberechtigter Architekt, Nachweisberechtigter und freier Sachverständiger für Brandschutz in Hessen.
Seit ca. 5 Jahren erstelle ich Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte, auch für Sonderbauten, in Hessen.
Ich würde meine Leistung gerne für eine Maßnahme in Rheinlanpfalz anbieten. Es handelt sich um einenen Umbau und Erweiterung einer ca. 3.000m? großen, mehrgeschossigen Verkaufsstätte.
Soweit ich das verstanden habe, sind in RLP, bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige erforderlich, für Maßnahmen die nach § 66 im vereinfachten Genehmigungsverfahren beantragt werden können und sollen.
Da in beschrieben Fall vermutlich kein vereinfachtes Verfahren möglich ist, werden die Bauvorlagen geprüft und für den Brandschutznachweis sollte die Bauvorlageberechtigung genügen, oder ?
Frage: Darf ich in Rheinlandpfalz ein Brandschutzkonzept für eine ca. 2.500m? - 3.000m? große Verkaufsstätte mit 3 Geschossen erstellen ?
J.Peters