siehe hierzu aus meinen Beitrag zu "Freilauftürschließer"
ähnlich ist es mit den Melder der BMA; der Gesetzgeber verlangt es (noch) nicht, aber die Hersteller weisen darauf hin, um aus der Haftung und Gewährleistung besser rauzukommen, da sie für "Altbestände" nicht mehr haften können. Die Melder sind elektronische high-tec Bauteile, die werkstoffbedingt, einer relativ schnellen Alterung unterliegen können. Damit ist die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben und ausfallende Melder führen zu Falschalarmen und Ausfällen der Anlagen.
Das ist dann nicht mehr im Sinnes des Schutzziels und der Betreiber, denn auch techn. Falschalarme kosten Geld und belasten die Feuerwehren unnötig.
Daher die Herstellerempfehlungen der regelmäßigen Melder-Werks-Revison oder des Austauschs. Für die Kosten von einem Falschalarm können Sie ca. 30 Melder in Revision geben!
mfg
der Feuerteufel