Gegeben:
- Schule mit Halle als Versammlungsstätte (Foyer), Halle besitzt eine vertikale Ausdehnung von EG bis 2.OG (höchste Geschoss)
- im 2.OG führt einer der beiden Rettungswege von diversen Unterrichtsräume über die Halle, somit könnten über 200 Schüler im 2.OG in der Halle dazukommen
Frage zu §19 (4) der Sonderbauverordnung NRW:
(4) Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben.
Müßte das hallenartige Foyer eine automatische Feuerlöschanlage erhalten, da der Rettungsweg von mehr als 200 Personen aus Unterrichtsräumen im 2.OG durch die Halle führt?
Die Unterrichtsräume sind kleiner 100m2 und generell gelten Unterrichtsräume nicht als Versammlungsräume. Jedoch sind 6-7 Klassen bereits mehr als 200 Personen und würden dann einer Personenmenge einer Versammlungsstätte entsprechen.
Wie ist die Meinungslage hier im Forum, automatische Feuerlöschanlage Ja/Nein?