schreiben Sie den Versicherer an und fragen Sie nach dem Grund der merkwürdigen Einstufung. Sie entspricht n i c h t dem VdS Baustoffkatalog (ich habe in Auflage 6 gerade nachgesehen), der reicht nur bis F 180.
Auch dann, wenn die Brandlast eines Archives sehr hoch ist, kommt kaum mehr als "F 120" dabei wirksam heraus, weil ein Brand Luft gesteuert ist, bis die Scheiben und Dächer öffnen und dann die Brandenergie zu einem großen Teil abführt, was wieder u n t e r der ETK liegt ("RWA Prinzip"), also keine dauerhafte Brandlast unter ETK Bedingungen erreicht.
Für Trümmerbrände (Zivilschutzbemessung) gelten 4 Std. 500° als Bemessungsbrand, hat sich im 2. WK als zutreffend herausgestellt ... und ist deutlich weniger als F 240 (4 Std. mit ETK statt "nur" 500°).
mfg Franz Schächer