@Schäfer
Vielen Dank für die genaue Angabe. Bei so vielen Dokumenten ist nicht immer alles gleich da.
Generell aber ist doch dieser Text des STMI doch eindeutig:
"Die Detailanforderungen an Brandwände gelten für Wände an-stelle von Brandwänden (s. Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 6) ?entsprechend?, das heißt, sie können der Abstufung der Wand gegenüber der Brandwand entsprechend reduziert werden. Ggf. kommt auch ein Verzicht in Betracht, wenn das Schutzziel des Abs. 1 unter Berücksichtigung der verlangten Feuerwiderstands-fähigkeit der Wand die Ausführung nicht erfordert."
"Entsprechend" ist hier definiert und wenn ein Kommentar das jetzt anders sehen will, ist doch solch ein Rundschreiben vorrangig dazu.
Problem ist eher, dass man eine T60-Türe häufig nicht so bekommt und man wegen der Zulassung dann alles in F90/T90 machen muss, wenn eine Abminderung der Türe/Tore auf T30 nicht möglich ist.