Meines Wissen bestehen, zumindestens in NRW, keine Anforderungen an Einrichtungsgegenstände in Versammlungsräumen. (ausgenommen Bühnen- und Szenenflächen)
Bitte korrigieren Sie mich!
Es werden Anforderungen an Bekleidungen, Dämmstoffe, Bodenbeläge... gestellt.
Gruss Vaya