Hallo Zusammen,
meine Suche im Forum brachte erstaunlicher Weise nichts ein daher hier meine Fragen und Vorab kurze Situationsbeschreibung:
In einer Mehrzweckhalle (Schulsport + Veranstaltungen) soll auf die Wände der vorgeschriebene Prallschutz installiert werden. Da es sich auch um eine Versammlungsstätte nach SBauVO-NRW handelt müsste der Prallschutz B1 erfüllen.
Der Architekt sagt nun, dass dies nicht geht weil:
- Der Prallschutz bis 2 m Höhe akustische Anforderungen erfüllen muss (wird dies nicht gewährleistet würde man das ihm anlasten)
- Es einen Prallschutz mit ausreichenden akustischen Eigenschaften in B1 nicht gibt und fragt
- kann nicht auf B1 zugunsten B2 verzichtet werden.
Meine Fragen:
1. Kennt jemand einen Prallschutz in B1 der auch evtl. vorgeschriebene akustische Eigenschaften erfüllt?
2. Wenn nicht, wie steht ihr zu einer Abweichung nach B 2 (halte ich wegen der dann schnelleren Brandausbreitung und der vermutlichen massiven Rauchentwicklung für bedenklich)?
3. Was macht ihr alle eigentlich sonst bei Umbau, Neubau oder Sanierungen von Mehrzweckhallen mit dem Prallschutz? Dürfte ja eigentlich kein Einzelfall sein.
Mit den besten Grüßen
Wolfgang Cordier