Hallo! Nun taucht noch eine zweite Frage bei der Rettungswegplanung auf. Wenn diese gelöst ist, glaube ich, bin ich mit dem Konzept fast fertig. Ich habe ein Gebäude der GKL 5 mit unausgebautem Dachgeschoss (ohne mögliche Aufenthaltsräume). Die Anbindung zum Dach ist mit einer T30 RS-Tür laut bayrischer Bauordnung zu versehen. Allerdings finde ich nirgends Ausführungen über die Beschaffenheit der Wände. Da es keinen Aufenthaltsraum gibt, ist es nach meinem Verständnis auch kein notwendiges Treppenhaus. Nur welche Anforderungen stellt man nun an die Umfassungswände? Ist F30 ausreichend?
vielen Dank wenn Ihr mich beim Endspurt bei meinem ersten Projekt noch unterstützt!
Gruß aus Bayern