§ 124 (5) SBauVO
Die Anwendung § 35 (7) BauO ist nicht erforderlich, wenn die Dachkonstruktion / -schalung nichtbrennbar ist.
Wenn ich mein Dach doch aus Holz bauen will, kann ich dies ohne Probleme an mein Einfamilienhaus machen, da an die "Decken des höheren Gebäudes" (meines Einfamilenhauses) ja keine Anforderungen gestellt werden, oder?
Muss ich zum Nachbarn, als Grenzgarage, noch irgendwas berücksichtigen?
Danke
Stephan