Bundesland: Hessen Autor: Angela Zeidler Hallo Forumteilnehmer,
Eine erdgeschossige Produktions- und Lagerhalle für Elektroteile mit einer Größe von 3.000 m? soll ohne Unterteilung durch Brandwände und ohne Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bauteile ausgeführt werden. Der Nachweis soll deshalb nach Abs. 7 der IndBauR geführt werden.
Da die Brandlasten im Lagerbereich höher sind als in den übrigen Bereichen, muß nach DIN 18230-1 ein Teilflächennachweis geführt werden. Dieser Bereich muß brandschutztechnisch nicht von den übrigen Bereichen abgetrennt werden, verstehe ich hier die IndBauR richtig?
Viele Grüße
Angela Zeidler