@N. Hribal:
diese Frage wird in dieser oder ähnlicher Art immer wieder gestellt und künftig öfter auftauchen.
Daher hier auch eine allgemeine und umfassende Antwort zum Thema:
ohne mich nun zu weit zum Fenster hinauslehnen zu wollen: es ist so:
die Hersteller haben sich was Schönes ausgedacht und es zu einer neuen DIN (wobei wir allgemein in Europa baurechtlich nur noch EN bekommen sollen! ? bezieht sich aber nur auf Produkte und nicht auf Dienstleistungen) zusammengeschrieben.
Wenn man weiß, dass die Hersteller für die Besetzung der Normenausschüsse und die Mitwirkung teilweise große ??s hinlegen müssen, versteht man auch den Inhalt der Normen!
Es gibt aber einen weiteren Hintergrund, den mir ein namhafter MA eines Melderherstellers (haben Sie bitte Verständnis, dass ich den Name hier nicht nennen möchte) erzählte:
das deutsche Produkthaftungsgesetz verpflichtet die Hersteller zu 10 Jahren!
die eingesetzte Elektronik wird aber unter Kostendruck abgeschlachtet und stammt teilweise (Bauteile) aus Fernost. Die deutschen Hersteller der Produkte / Melder können daher die 10 Jahre nicht mehr sicherstellen und versuchen auf dem Weg der Norm oder Wartungsbedingungen die Zeiten runterzuschrauben. (Es gibt ja schon einige Jahre Schreiben der Melderhersteller für BMA, die auch schon auf die Notwendigkeit der Werksüberholung oder des Austauschs hinweisen.)
Also mein recht aktueller Stand der Dinge:
es gilt allgemein die DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen von 1988
die DIN 14677 ist zwar seit März 2011 im Weißdruck da, ist aber als gut gemeinte Norm ohne Rechtsverbindlichkeit zu sehen. Auch die, in dieser Norm mögliche Bauartenunterscheidung Bauart 1 (autarke Anlage) + Bauart 2 (in BMA integrierte Anlage) sind vom DIBt nicht allgemein freigegeben, obwohl diese Anlagen teilweise schon eine Zulassung haben.
Die DIN 14677 ist kein Bestandteil der ?technischen Baubestimmungen?.
Da es sich bei dieser Norm auch nicht um eine Produktnorm handelt, ist sie auch nicht in der Bauregelliste zu finden.
Interessant ist auch, dass es sich bei der Norm um eine rein ?deutsche? Norm handelt und nicht, wie in letzter Zeit üblich, um eine harmonisierte europäische Norm (DIN EN).
Weder das DIBt, noch die Bundesbauministerkonferenz denken momentan darüber nach, diese Lobby-Norm ernsthaft einzuführen.
Andererseits kann die Norm ggf. in zivilrechtlichen Prozessen herangezogen werden und ggf. zu Überraschungen führen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der begrenzten Gewährleistung, wenn die Meder nicht ?wunschgemäß? ausgetauscht oder erneuert wurden.
Der in der neuen Norm geforderte längere Zeitraum der regelmäßigen Prüfung durch den Betreiber (3 Monate statt, wie jetzt jeden Monat, bzw. alle 4 Wochen), widerspricht der DIBt-Richtlinie.
Aber aufgepasst: die ersten Hersteller haben in ihre neuen Zulassungen die Wartung n. DIN 14677 versteckt mit eingebaut. Das DIBt musst daher die Zulassungskriterien ändern und anpassen (siehe Beiträge von Herrn MarKe). Meist steht sie dann in der Montageanleitung, die integraler Bestandteil der Zulassung ist. Dann wird sie wirksam! So schafften es die Hersteller, die Norm durch die Hintertür einzuführen und sich den Zukunftsmarkt zu sichern (alle 5, bzw. 8 Jahre neue Melder! 40 Jahre halten die Anlagen = mind. 5 x neue Melder, aber nach 10 Jahren: Modellwechsel beim Hersteller = neue Anlagen erforderlich!).
? Also bei neuen Anlagen die Zulassungen vorher lesen, dann erst kaufen!
Ich hoffe, Euch eine ausführliche ?technische Nachhilfe? erteilt zu haben.
Fazit: bei Bestandsanlagen, die noch ok sind, bleibt alles beim Alten! Die DIBt-Richtlinie gilt noch! Die Sachkundigen dürfen die Wartungen ausführen.
Sind Melder defekt, muss in die Zulassungen und Verlängerungen der Zul. geschaut werden, welche noch erhältlichen Nachfolgemodelle möglich sind. Geht nix mehr, sollte man prüfen, ob ich nicht noch aus 5 defekten 3 oder 4 perfekte zusammenstellen kann (gegenseitiger Austausch der Bauteile) und dann eine neue kaufen ? und bei Neukauf vorher lesen!
- wenn nun ein Kunde hier den Nachweis der ?Fachkraft? verlangt, geschieht dies entweder aus Unkenntnis, Fehlinformation oder aus ?Schikane?, wobei ich die beiden ersteren Gründe für wahrscheinlicher halte.
In den Bestimmungen der ?Fachkraft für Feststellanlagen? dieser Norm wird zu den Ausbildungsinhalten verlangt, dass mind. 55% der Ausbildung ?produktspezifisch? sein muss, d.h. es muss bei jedem Hersteller für jedes System eine eigenständige Schulung stattfinden (meist natürlich gegen Bezahlung!).
Damit sollen wohl die ?freien? Servicebetriebe aus dem Markt gedrängt und die Monopole der Hersteller gestärkt werden.
Dieses Bemühen hat aber bisher keine öffentlich-rechtliche Grundlage.
Sicher bleibt es jedem Kunden überlassen, privatrechtlich solche Nachweise zu verlangen. Dann muss er aber in Kauf nehmen, sich den Monopolen der Hersteller unterzuordnen und deren Kosten zu bezahlen. Ebenso müsste er darauf achten, ob der Anbieter für jede Feststellanlage auch die richtige Ausbildung hat.
Bitte beachten Sie, dass diese Stellungnahme eine persönliche Stellungnahme ohne Rechtsverbindlichkeit darstellt und nicht als Rechtsberatung oder Rechtsauskunft gewertet werden kann oder soll! Dies steht mir nicht zu, da ich dies aufgrund der fehelenden juristischen Ausbildung weder darf, noch anstrebe.
nun: "Feuer frei!" für die weitere Diskussion!
mfg
der Feuerteufel