Hallo Julia,
verzeihen Sie meinen Sarkasmus; Ist ja toll, wenn Sie ein Amt haben, aber (noch?) nicht die dafür notwendige Ausbildung. Diese sollten Sie möglichst schnell nachholen oder das Amt zurückgeben.
Aus der Ferne sind die Antworten nicht immer einfach, zumal - nicht nur - im Brandschutz vieles nicht auf festegelegten Gesetzestexten beruht.
Zum Beispiel Flucht- und Rettungswegpläne; hier heißt es in der ASR A2.3:
"Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:
?bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
?bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
?in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (z.B. Räume nach Punkt 5 (2) c) bis f)), wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."
Aus der Ferne würde ich bei einem Büro eine Notbeleuchtung, die Notausgangsbeleuchtung oder Flucht- und Rettungswegpläne verneinen.
Veilleicht gelingt es Ihnen, auch mit Kollegen aus anderen Betrieben Kontakt aufznhemen, die Ihnen helfen können (http://www.brandschutzforum.net). Oder Sie wenden sich an die zuständige Berufsgenossenschaft. Hier hilft man Ihnen "herstellerneutral".
Gruß
C. Lammer