Hallo,
ich kann die Frage nur für NRW beantworten; hier ist das Zustimmungsverfahren dem Baugenehmigungsverfahren gleich zu setzen - das Verfahren!
Dass die Unterlagen, wenn überhaupt noch vorhanden, nicht so aussagekräftig sind wie im Baugenehmigungsverfahren, liegt daran, dass - wie gesagt in NRW - die Baudienststelle über die erforderliche Fachkompetenz verfügt, so dass keine Prüfung erfolgt. D. h. die zustimmende Stelle macht keine Prüfung wie ein Bauamt. Jedoch muss den Abweichungen explizit zugestimmt werden.
Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass der Bestand, wenn er unverändert ist, den gesetzlichen Anforderungen von 1991 entspricht.
Gruß
C. Lammer