Hallo zusammen,
um die Sache mal zu konkretisieren:
Es handelt sich um eine Wand zwischen einer Kleingarage und einem sonstigen Raum. Somit ist es eine Trennwand. Das wäre dann meines Erachtens geklärt.
Nun steht ja in der GarVO, dass "Kleingaragen dürfen... mit sonstigen, nicht zur Garage gehörenden Räumen ... unmittelbar nur durch Öffnungen mit mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden Türen verbunden sein."
Da die GarVO keine T30-RS Tür fordert sondern nur T30, ist die Sache mit dem Schutzziel "Rauch" ja doch etwas diskussionswürdig, wie ich meine. Brand steht außer Frage, und somit auch die BS-Klappe!
Bzgl. der Antwort hinsichtlich der Abwasserrohre ist es mir auch klar, dass die zumindest eine "dichte" Stelle haben (Siphon/Geruchssperre), aber es ist halt kein "in sich geschlossenes System", deshalb kam halt der Ansatz zu standen.
Auf jeden Fall schonmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!