Sehr geehrte Kollegen,
wir haben in letzte Zeit verstärkt das Problem, dass landwirtschaftliche Hallen und Ställe immer größer, insbesondere deutlich größer als 10.000 m? werden.
Da der Landwirt i.d.R. keine Brandwand in Halle oder Stall brauchen kann, beantragen wir oft Abweichungen. Die lassen sich bei einem Stall auch gut darstellen (geringe Brandlast, geringe Brandentstehungsgefahr).
Wie ist das bei Bergehallen größer 10.000 m?, die mit landwirtschaftlichen Gütern (Stroh, Brennholz, Hackschnitzel ect.) gefüllt werden?
Sind Bergehallen größer 10.000 m? vertretbar und verantwortbar?
Wie könnte hier eine Abweichung bzw. kompensation aussehen?
Für Ihre fachliche Meinung wäre ich sehr dankbar.