Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
mir stellt sich gerade eine Detailfrage bezüglich der Brandwandausbildung im Dachbereich bei GK3.
Bei der Ausbildung einer einschaligen Gebäudetrennwand (BS-Atlas 6.2.2-B Bild 4.3-.5 und 4.3.-2)wird die Brandüberleitung dadurdurch verhindert, dass die hölzernen Dachlatten mit eingemörtelten Blechspangen umfasst werden und die Ziegel auf Brandwandbreite eingemörtelt werden.
Welchem Abstand zur Brandwand muss der letzte Sparren der parallel zur BW verläuft einhalten? Ebebenso welcher Abstand der Dachschalung zur BW?
Bei der Anforderung "die Brandwand muss mindestens bis unter die Dachhaut geführt werden" stellt sich mir die Frage warum dann die BW dann nicht bis zur Unterdeckbahn geführt wird? Also bis zu der Stelle an der jetzt die Wärmedämmung endet?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klaus