zur Brandfallsteuerung: warum kann nicht gleich ganz verhindert werden, dass der Aufzug im Brandgeschoß hält?
zur Trennung der NE: in der GK5 wäre de TW zwischen 2 NE fb. Die Türe in dieser TW T30.
Warum sollte hier ein fb Aufzugschacht mit 2 geschlossenen (s.o. Brandfallsteuerung) DIN EN 81-51-Türen und einer funktionierenden schachtentrauchung nicht ausreichen um die Ausbreitung von Feuer und Rauch ausreichend lange zu verhindern?
Die DIN EN 81-51-Türe kann allerhand...
Als Abweichung beantragen, genehmigt bekommen und gut ist´s.
Anders beim Treppenraum, da sehe ich die RS-Anforderung nicht ausreichend "auf anderem Wege" erfüllt.
Stefan Blümel