Hallo Forumsteilnehmer,
in der letzten Zeit ist ein Trend zur Errichtung von s.g. Baumhäusern zu verzeichnen. Es entstehen mittlerweile ganze Hotelanlagen, wo man in solchen Baumhäusern übernachten kann.
Folgende Problempunkte tauchen bei der baurechtlichen Einstufung bzw. Behandlung von solchen Baumhäusern auf:
1.
Handelt es sich dabei überhaupt um bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung, wenn das Haus konstruktiv am Baum hängt und dieses nicht mit dem Erdboden direkt verbunden ist?; unterliegt dann das Haus in diesem Fall überhaupt der Anwendung der BayBO?
2.
Wenn das Baumhaus eine Höhe über dem Gelände von mehr als 7 m aufweist, müsste es in die GK 4 oder 5 mit den daraus folgenden Konsequenzen eingestuft werden?
3.
Wie ist hier die Rettungwegsituation (zwei voneinander unabhängige RW) zu beurteilen?
Wie man sieht, stellt so ein Baumhaus einen Sonderfall dar. Gem. Bauordnung läßt es sich in keine Schublade richtig einordnen. Hat jemand damit vielleicht schon Erfahrung gemacht?
Wäre für euere Antworten bzw. Anregungen sehr dankbar!!!