Hallo MarKE,
danke, das hatte ich gesucht, leider vorher in den Beiträgen nicht gefunden.
Ich sehe das so, daß von den Tanklastwagen, die in der Halle nachts untergestellt werden, keine größere Gefahr ausgeht, als wenn sie draußen stehen. Weiterhin werden die Tanks, während die LKW´s in der Halle stehen, nicht geöffnet, es handelt sich also um eine sogenannte passive Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, welche nur zur Kommissionierung innerhalb der Halle für die Auslieferung am nächsten Morgen bereitgestellt werden. Sie sind in der Halle sogar noch wesentlich sicherer vor Vandalismus und sie sind aus den Augen potentieller Vandalen. So werde ich das mal über eine Erleichterung nach §51 Abs. 1 der LBO SH versuchen und das Gebäude nach IndBauR beurteilen. Eine Garage daraus zu machen, geht auch nicht, da es sich um Tankfahrzeuge handelt. Vielleicht akzeptiert die Genehmigungsbehörde das so.
Gruß
NF-Albrecht