das Anforderungssystem entspricht der Musterbauordnung und wurde so ziemlich von allen Bundesländern übernommen.
Man will Holztreppen in "kleinen Gebäuden" nicht ausschließen, also
(fast)keine Anforderungen an Treppenläufe (B 2) und Treppenräume bei GK 1+2,
das sind Häuser unter 400 m? Gesamtfläche (außer KG) und unter 7 m oberster Decke a u f der Aufenthaltsräume liegen ...
für GK 3 "A" nichtbrennbar o d e r F 30 (wieder für eine robuste Holztreppe), bei GK 4 steht die Brandausbreitung nach oben im Vordergrund, also "A" nichtbrennbar und für GK 5 gibt es in der MBO F 30 A ("standhaft und nichtbrennbar"), in verschiedenen LBOs auch feuerbeständig und nichtbrennbar.
Die Anforderungen steigen mit der Gebäudehöhe (Gk) .
Wenn man n e b e n den notwendigen Treppen in Treppenräumen Innentreppen hat, sind an diese keine Anforderungen ("B 2") gestellt.
Eine Besonderheit ist die Maisonette, d.h. die innere Verbindung zweier Wohnebenen zu einer Wohnung. Hier genügt die innere Treppe auch anstelle einer notwendigen Treppe. Voraussetzung: man kann aus beiden Ebenen angeleitert werden oder durch eine andere Treppe fliehen.
Eigentlich gar nicht so kompliziert, Sie können es in der Hess. BO tabelliert nachlesen (F 90 in Brandenburg berücksichtigen !), siehe www.Hessen.de >> Bauen/Wohnen >> Baurecht >> HBO mfg Schächer