Hallo Kollegen,
ich denk, ich steh auf dem Schlauch:
§5: Feuerstätten > 100 kW zwingend im Aufstellraum
§6: Festbrennstoff-Feuerstätte > 50 kW zwingend im Heizraum
§4: im Übrigen (jegliche)Feuerstätte, wie Öl < 100 kW, überall möglich (außer gem. Abs. 1, 3, 4, 6)
§5 Satz 2: Festbrennstoffbrenner im Aufstellraum "nur" wenn < 50 kW
Heißt das jetzt, dass ein Pelletsbrenner < 50 kW zwingend in einem Aufstellraum sein muss oder nur auch sein darf, also mit den Einschränkungen des §4 überall?
Schöne Grüße!