Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wo festgelegt ist, wann ein Entrauchungstableau vorzusehen ist?
Meine Vermutung ist jedoch, daß es eine solche Festlegung nicht gibt. Wer legt in diesem Fall fest, ob sie notwendig ist oder nicht? Der Brandschutzplaner oder der Planer der Entrauchungsanlage?
Wann braucht man das denn - wenn die RA-Anlage einen gewissen Komplexitätsgrad besitzt? Oder kann man ggf. sagen, wenn eine BMA vorhanden ist, muß auch ein Entrauchungstableau sein?
Bin für alle Hinweise dankbar, die mir auf die Sprünge helfen.
Sylvester