Hallo Forum,
gibt es Definitionen bis wann eine Tür als untergeordnetes Bauteil betrachtet werden kann?
Im konkreten Fall geht es um eine Tür zu einer Gemeinschaftsfläche in einem Seniorenheim, die auf Wunsch des Bauherrn möglichst groß ausgeführt werden soll, um den Raum aus dem notwendigen Flur heraus attraktiv zu gestalten.
Im Moment ist eine dichtschließende, vollwandige Tür eingebaut werden, doppelflüglig und ggf. mit seitlicher Festverglasung.
Vorgeschlagen ist eine Breite von 3,50 m (aus einer Definition in Hessen?!) Habe aber dazu nichts gefunden.
Danke für die Infos.
Steffi Huber