Liebe Brandschutzfachplaner,
heute mal eine Frage von einem doofen Architekten:
Ein bestehendes 2-bündiges Bürogebäude mit 3 vorhandenen Treppenhäusern soll durch einen U-förmigen ebenfalls 2-bündigen Anbau vergrößert werden.
Die Flure bilden jetzt im Obergeschoss ein "O" also einen Ring. Es werde 2 weitere Treppenhäuser im Neubau angeordnet, so dass alle Fluchtweglängen
Im OG sind 56 Arbeitsplätze vorhanden.
Jetzt stellt sich die Frage zur Bemessung der Breiten der neuen Treppenhäuser und ihrer Türen. Nach ASR A2.3 bis 20 Personen im Einzugsgebiet 1,00m von 21 bis 200 Personen 1,20 m.
Wie ermittle ich hier das "Einzugsgebiet"?
Variante 1: Alle Arbeitsplätze je Geschoss / 5 Treppenhäuser
56 / 5 = 11,2 < 20
Variante 2: Alle Arbeitsplätze, die eine Lauflänge von 35 m bis zum Treppenhaus haben, wäre bei einem Treppenhaus 27 > 20
Variante 3: In der Mitte zwischen den Treppenhäusern ist die Grenze zwischen den Einzugsbereichen der jeweiligen Treppenhäusern, wäre bei einem Treppenhaus 19 < 20
Variante 4: Alle gehen in ein Treppenhaus: 56 > 20
Wie soll man bei einer solchen Rechnung Besucher, Urlaub und Krankheit berücksichtigen? durch einen wie auch immer gearteten Gleichzeitigkeitsfaktor?
Danke für die Meinungen.