zum Einen steht es so in der Musterbauordnung und Hessen hat diese übernommen, zum Anderen geht es darum, die Brandweiterleitung im Treppenraum möglichst zu unterbinden, wenn eine offene Tür mal einen Brand rausläßt.
Wir haben viele Beispiele, daß gut gewachste Holztreppen ("alte Bauart") von unten nach oben durchbrennen, daß man nach 3 Minuten nicht mehr drüber gehen kann ohne durchzufallen.
Heute haben wir ("neue Bauart") in aller Regel lackierte Stufen und Wangen und bis diese brennen ist es lange hin. Natürlich übertreiben manche Bauträger und machen "Dünnbrettstufen" rein. Die kann man ganz gut abfackeln, dicke Bretter als Stufen und Wangen sind, wenn sie nicht gewachst sind, äußerst gutmütig.
W e n n d i e dann brennen, dann geht keiner mehr durch den Treppenraum ...
daher also erst mal "A". Und für die Holztreppen in GK 3: F 30 B, also dick genug, geht dann nicht schnell in Flammen auf, ist gutmütig.
So richtig logisch ist das alles nicht, richtig wären Treppen "F 30 A" aber da wir Millionen von bewährten Holztreppen haben (nur die gewachsten brennen ab wie wild) nimmt man ein Restrisiko hin. mfg Schächer