Ist folgende Anlagenkombination in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich zulässig:
Zuluft über feuerwiderstandsfähige Schächte oder Leitungen mit Brandschutzklappen an den Durchführungen und Verteilung in alle Räume der Wohnung außer Bad.
Abluft für die gesamte Wohnung über eine getrennte Anlage nach DIN 18017-3 unter Einhaltung aller dortigen Voraussetzungen aus dem Bad. Nachströmung über Türspalt.