Pflegeheim,
- Überwachung aller Räume mit Rauchmeldern,
- Aufschaltung der BMA zur Feuerwehr,
- automatische stille Alarmierung DES PERSONALS bei Auslösung der BMA.
Eine Frage an die Planer in den Bundesländer, in denen es laut Bauordnung eine Pflicht zur Installation von Warnrauchmeldern in allen Wohnungen, und somit auch in allen Schlafräumen gibt:
Muss zusätzlich zur Alarmierung des Personals auch im betroffenen Pflegezimmer; in dem ein BMA-RAUCHMELDER auslöst automatisch akustisch alarmiert werden (beispielsweise mit Sockelsirene am Rauchmelder), so wie es ein WARNRAUCHMELDER im Zimmer tun würde, damit die Person im Zimmer gewarnt wird? Oder ist es ausreichend, wenn das alarmierte Personal "manuell" die Personen im Zimmer warnt und, sofern möglich, rettet? Das Personal ersetzt somit den Warnrauchmelder nach LBO.
Und eine zweite Frage:
Wenn laut entsprechender Verordnung "Einrichtungen zur Alarmierung der Pflegeheimbewohner" vorhanden sein müssen, wie wird diese Alarmierung üblicherweise realisiert?
In Arbeitsstätten, Schulen, .... kann ich eine Räumung regelmäßig üben und dazu auch die vorhandenen Alarmierungsmittel verwenden, damit die Alarmsignale und Abläufe bekannt sind; demgegenüber kann ich mir im Pflegeheim jedoch KEINE entsprechende Räumungsübung vorstellen. Wozu sollen dann die Alarmierungsmittel gut sein?
Hier interessieren mich Ihre Erfahrungen.
Sicherlich hat noch keiner von Ihnen neben dem Pflegeheim eine Sammelstelle geplant.
Oder geht mich diese Frage eigentlich gar nichts an; vielmehr muss der Betreiber das im Evakuierungskonzept festlegen?
Neben meinem Beruf als Fachplaner musste ich leider als Feuerwehreinsatzleiter bei mehreren Feueralarmen von BMA in Pflegeheimen (glücklicherweise Täuschungsalarme) feststellen, dass dort bei Auslösung eines Brandmelders im gesamten Gebäude automatisch laut alarmiert wird. Das führt dann immer zu der Reaktion, dass alle Pflegeheimbewohner gleichzeitig den Schwesternruf drücken.
Freundliche Grüße, Holger Nolte