Man sollte die Gesetze auch nicht über den anerkannten Sachverstand stellen. Ein sachverständiger Prüfer wird sicher eine vernünftige, wenn auch abweichende Lösung, mittragen.
Dass die Entrauchung von Fluren mehr Probleme schafft, als Sicherheit bringt, ist nicht zu bestreiten.
In Brandenburg werden gemäß BbgVBauV Entfernungen nach den Absätzen 2 bis 5 des § 10 in der Lauflinie gemessen. - Auch von jeder Stelle eines Verkaufsraumes zum Ausgang ins Freie oder ein notwendiger Treppenraum.
Dazu wurde mir im zuständigen Ministerium bereits 1998 geraten, eine Abweichung zu beantragen. Eine Änderung der Vorschrift ist nicht in Sicht.
Wenn man seine Regeln dort so sieht, sollte man das berücksichtigen. Die Mühle des Gesetzgebers mahlen eben auch fein.
mfG
U. Drechsler