Hallo Herr Blümel,
vielleicht darf ich noch mal zwei meiner Aussagen wiederholen:
"Das das in der Praxis oft anders gehandhabt wird, ist klar, aber mit Sicherheit so nicht gedacht."
"Und ich möchte doch deutlich davor warnen, hier in diesem Forum Ratschläge zu erteilen, man müsste Bauvorschriften nicht einhalten."
Was ich hier mache ist davor zu warnen, dass hier Pauschallösungen in den Raum geworfen werden, die der Sache eventuell nicht gerecht werden. Und wenn der, der die Frage gestellt hat, den Lösungsvorschlag eines anderen (der weder in der Baumaßnahme steckt noch sonst irgendwie belangt werden kann, wenn etwas schief geht) ungesehen übernimmt, ohne sich eine eigene Meinung zu bilden, kann das unerfreulich enden.
Jeder Bauherr oder Planer ist selbst verantwortlich für das was er tut. Und das Argument, man habe etwas gemacht, weil alle anderen es auch nicht anders machen, oder ein anderer es vorgeschlagen habe, ohne die Richtigkeit zu überprüfen, kann nicht gelten.
Das gilt ganz allgemein in beide Richtungen - dort, wo zu viel, und dort, wo zu wenig Brandschutz gemacht wird.
Und dann darf ich vielleicht noch auf die Vollzugshinweise zur BayBO 2008, Nr. 27, hinweisen:
"Kann die Trennwand im Dachraum nicht bis unter die Dachhaut geführt werden, muss sie ? wie bisher ? an eine feuerwiderstandsfähige Rohdecke geführt werden, um ein Überlaufen des Brandes zu verhindern. Diese Decke, an die sonst keine Anforderung gestellt würde [...], muss in diesem Fall einschließlich ihrer Unterstützung und Aussteifung mindestens feuerhemmend sein.
Endet die Trennwand im Bereich einer Dachschräge und wird nicht bis unter die Dachhaut geführt, so gilt für den Anschluss an die Dachschräge die o. g. Anforderung sinngemäß; Umfang und Detailausbildung beantworten sich nach dem Schutzziel in Satz 1."
Das vom Gesetzgeber definierte Schutzziel ist eindeutig: "ein Überlaufen des Brandes" zwischen zwei Räumen ist "zu verhindern" - egal, ob nun geneigtes oder Flachdach. Und "Verhindern" ist etwas anderes als "Behindern". Im Zweifelsfall ist eine "feuerwiderstandsfähige Rohdecke" einzubauen. Da ist der Gesetzgeber mit Sicherheit alles andere als "kostenbewusst", sondern schutzzielbewusst.
Gruß
Alexander Vonhof